Ein bewusster und kritisch hinterfragter Umgang mit Psychopharmaka in der Altersmedizin

von Tobias Münzenhofer

INDIKATION „UNRUHE“ – WIR ALLE TRAGEN DIE VERANTWORTUNG

Ein bewusster und kritisch hinterfragter Umgang mit Psychopharmaka in der Altersmedizin
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Fortbildung und Praxishilfe zum Thema: Psychopharmaka

Fortbildung: Umgang mit Psychopharmaka in der Pflege

Psychopharmaka können hilfreich sein, bergen aber besondere Risiken. Die Fortbildung stärkt pflegerische Beobachtung, kritische Einordnung und die Zusammenarbeit bei Wirkung, Nebenwirkungen und Alternativen.

Praxishilfe: Praxishilfe Psychopharmaka bei Menschen mit Demenz

Die Praxishilfe unterstützt Pflege- und Betreuungskräfte dabei, den Einsatz von Psychopharmaka bei Menschen mit Demenz gemeinsam zu reflektieren, Zielsymptome und Belastungssituationen einzuordnen und die Zusammenarbeit mit behandelnden Ärzt:innen zu verbessern. Sie bietet konkrete Fragen für Fallbesprechung, Wirkungskontrolle, Bedarfsmedikation und mögliche Reduktion bzw. Ausschleichversuche.

Psychopharmaka gehören in der Versorgung älterer Menschen und insbesondere von Menschen mit Demenz zu den Themen, bei denen medizinische Behandlung, pflegerische Verantwortung, ethische Fragen und die Realität des Versorgungsalltags unmittelbar aufeinandertreffen. Ein Medikament kann Leiden lindern und Lebensqualität verbessern. Es kann aber auch sedieren, Mobilität einschränken, Stürze begünstigen oder ein Verhalten lediglich weniger sichtbar machen.

Deshalb ist die Diskussion um Psychopharmaka nicht mit der einfachen Forderung „weniger Medikamente“ zu lösen. Ebenso wenig hilft es, Verantwortung allein bei Ärztinnen und Ärzten oder bei Pflegefachkräften zu suchen. Die entscheidende Frage lautet vielmehr: Wie gelingt unter den tatsächlichen Bedingungen der Versorgung eine fachlich begründete, möglichst sichere und am einzelnen Menschen orientierte Entscheidung?

Gerade in der Langzeitpflege ist das keine theoretische Frage. Eine Bewohnerin ruft über längere Zeit laut nach ihrer Mutter. Ein Bewohner geht immer wieder zum Ausgang und möchte „nach Hause“. Ein anderer Mensch reagiert während der Körperpflege zunehmend ängstlich und schlägt um sich. Solche Situationen können Ausdruck erheblichen Leidens sein. Sie können gleichzeitig Mitbewohner beunruhigen, Angehörige verunsichern und Pflegekräfte an ihre Belastungsgrenzen bringen.

Dann findet sich vielleicht ein Eintrag wie:

„Bewohner ist unruhig, schreit. Tavor gegeben.“

Dieser Satz bringt das Problem auf den Punkt. Was bedeutet „unruhig“? Was wurde tatsächlich beobachtet? Warum schreit der Bewohner? Leidet er selbst? Besteht eine Gefährdung? Was wurde versucht? Und welches konkrete Ziel soll die Gabe von Lorazepam überhaupt erreichen?

„Unruhe“ allein reicht als Indikation nicht.

„Unruhe“ ist zunächst eine Beobachtung – keine Erklärung

Der Begriff „Unruhe“ gehört zum Pflegealltag und wird von allen verstanden. Fachlich ist er jedoch ausgesprochen unscharf. Ein Mensch, der rastlos über den Wohnbereich läuft, kann Angst haben, Schmerzen verspüren, einen vertrauten Ort suchen, sich langweilen oder einfach ein ausgeprägtes Bewegungsbedürfnis haben. Eine Bewohnerin, die ruft oder schreit, kann unter Einsamkeit, Orientierungslosigkeit, körperlichen Beschwerden, einem Delir oder psychotischem Erleben leiden. Abwehrendes Verhalten während einer Pflegemaßnahme kann wiederum Ausdruck davon sein, dass eine Situation nicht verstanden, als Bedrohung erlebt oder schlicht nicht gewollt wird.

Deshalb ist die Frage nach dem Zielsymptom so wichtig. Ein aktueller Fachbeitrag zur Psychopharmakatherapie im Pflegeheim bringt es treffend auf den Punkt: Es muss nachvollziehbar sein, warum ein Medikament gegeben wird und welches konkrete Symptom damit behandelt werden soll. Zielsymptom, Wirkung und mögliche Nebenwirkungen müssen im Verlauf beobachtet und dokumentiert werden.

Aus „Frau M. ist unruhig“ sollte deshalb beispielsweise werden: Frau M. läuft seit dem frühen Abend wiederholt zum Ausgang, sucht ihre verstorbene Mutter, wirkt deutlich ängstlich, weint und lässt sich durch vertraute Ansprache jeweils nur für wenige Minuten stabilisieren.

Damit verändert sich die Ausgangslage. Nun kann gemeinsam überlegt werden, ob Angst, Orientierungslosigkeit, ein körperliches Problem oder eine andere Ursache im Vordergrund steht. Und erst dann lässt sich sinnvoll beurteilen, welche Intervention angemessen sein könnte.

UNRUHE bei Demenz IST KEINE AUSREICHENDE INDIKATION
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Verhalten entsteht nicht im luftleeren Raum

Psychische und Verhaltenssymptome bei Menschen mit Demenz – häufig unter dem Begriff BPSD zusammengefasst – entstehen meist aus einem Zusammenspiel verschiedener Faktoren. Die neurobiologischen Veränderungen der Demenzerkrankung treffen auf Persönlichkeit, Biografie, körperliche Erkrankungen, Schmerzen, unerfüllte Bedürfnisse und Umweltbedingungen.

Hinzu kommt die Beziehungssituation. Auch die Materialien der Technischen Universität München und der DECIDE-Initiative beziehen pflegebezogene Faktoren ausdrücklich in das Verständnis von Verhaltenssymptomen ein. Stress und psychische Belastung der Pflegenden, unrealistische Erwartungen, fehlendes Wissen über die Erkrankung oder ein Kommunikationsstil, der die Person überfordert, können eine Situation beeinflussen.

Das ist keine Schuldzuweisung. Es beschreibt vielmehr eine Wechselwirkung.

Menschen mit Demenz reagieren auf ihre Umwelt – und die Umwelt reagiert wiederum auf sie. Ein Bewohner ruft. Eine Pflegekraft reagiert zunächst ruhig. Das Rufen hält an. Andere Bewohner beschweren sich. Zeitdruck entsteht. Die eigene Anspannung steigt. Der Ton verändert sich möglicherweise. Der Bewohner spürt diese Anspannung und reagiert seinerseits noch stärker.

Wer nur auf das Verhalten des Bewohners schaut, sieht deshalb manchmal nur die Hälfte der Situation.

Person-zentrierte Pflege und die Verstehenshypothese setzen genau dort an. Sie fragen nicht nur: „Wie bekommen wir dieses Verhalten weg?“, sondern: „Was könnte dieses Verhalten für den Menschen bedeuten – und was in der aktuellen Situation trägt dazu bei?“

Nichtmedikamentöse Interventionen bleiben der Ausgangspunkt

Die aktuelle S3-Living-Guideline Demenzen, Version 6.1, hält an einem wichtigen Grundsatz fest: Bei psychischen und Verhaltenssymptomen sollen zunächst Ursachen erkannt und nichtpharmakologische Möglichkeiten genutzt werden. Psychopharmaka sollen erwogen werden, wenn solche Interventionen nicht wirksam oder nicht umsetzbar sind; in Notfallsituationen kann eine unmittelbare psychopharmakologische Behandlung erforderlich sein.

Das klingt zunächst selbstverständlich. In der Pflegepraxis steckt darin jedoch eine wichtige Differenzierung: „Nicht umsetzbar“ ist nicht dasselbe wie „nicht versucht“.

Schmerzen, Infektionen, Flüssigkeitsmangel, Harnverhalt, Obstipation oder ein Delir dürfen nicht übersehen werden. Ebenso müssen Umweltbedingungen, Reizüberflutung, fehlende Orientierung, Über- oder Unterforderung, Angst und biografische Bedürfnisse mitbedacht werden. Beziehungsgestaltung, Bewegung, vertraute Rituale, Orientierungshilfen, eine angepasste Tagesstruktur und individuelle Beschäftigung können entscheidend sein.

Aber nicht jede Intervention wirkt bei jedem Menschen. Nicht jede Ursache lässt sich sofort erkennen. Und nicht jede theoretisch sinnvolle Maßnahme kann in jeder Situation umgesetzt werden.

Gerade deshalb braucht es einen kritischen und zugleich realistischen Umgang mit Psychopharmaka.

Zwischen fachlichem Anspruch und der Realität eines Wohnbereichs

Eine Pflegefachkraft im Nachtdienst betreut möglicherweise einen großen Wohnbereich. Ein Bewohner läuft seit längerer Zeit suchend durch die Flure, ruft laut, öffnet Türen anderer Bewohner und möchte zu seiner Familie. Mehrere Bewohner sind inzwischen wach. Eine andere Bewohnerin benötigt Hilfe beim Toilettengang. Bei einem weiteren Bewohner muss eine Schmerzmedikation gegeben werden.

In einer solchen Situation hilft es wenig, der Pflegekraft lediglich zu sagen, sie müsse sich mehr Zeit für Beziehungsgestaltung nehmen.

Natürlich wäre eine kontinuierliche Einzelbegleitung möglicherweise hilfreich. Vielleicht würde ein längerer Spaziergang, biografische Arbeit oder eine vertraute Bezugsperson die Situation entspannen. Doch diese Möglichkeit steht in diesem Moment unter Umständen schlicht nicht zur Verfügung.

Das muss ausgesprochen werden.

Die Belastung der Pflegekraft ist keine medizinische Indikation für ein Psychopharmakon. Sie ist aber Teil der Versorgungssituation und darf bei einer ehrlichen fachlichen Bewertung nicht ausgeblendet werden.

Auch die DECIDE-Materialien benennen diese Realität. Nichtmedikamentöse Maßnahmen benötigen häufig Zeit und Personal. Gespräche zwischen Ärzten, Pflege und Angehörigen sind aufwendig. Gleichzeitig bestehen Sorgen vor erneuter Agitation, Aggression oder anderen belastenden Symptomen sowie Haftungsängste und Erwartungen, ein Mensch müsse „gut medikamentös eingestellt“ sein.

Fachlich anspruchsvolle Pflege muss deshalb beides sehen: die Rechte und Bedürfnisse des Menschen mit Demenz und die Bedingungen, unter denen Pflegekräfte handeln müssen.

Pflegefachliche Entscheidung Psychopharmaka bei Demenz
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Die eigene Belastung gehört zur professionellen Reflexion

Professionelles Handeln bedeutet nicht, dass Pflegekräfte unbegrenzt belastbar sein müssen. Gerade anhaltendes Rufen, Schreien, aggressive Abwehr oder motorische Unruhe können über Stunden erheblichen Stress verursachen.

Dabei kann sich die eigene Wahrnehmung verändern. Was zunächst als Ausdruck eines Bedürfnisses verstanden wurde, wird irgendwann nur noch als Störung erlebt. Geduld nimmt ab. Der Wunsch nach einer schnellen Lösung wird stärker. Vielleicht entsteht sogar die Hoffnung: „Wenn jetzt die Bedarfsmedikation wirkt, wird es endlich ruhiger.“

Solche Gedanken machen eine Pflegekraft nicht unprofessionell. Entscheidend ist, ob eine Einrichtung ermöglicht, darüber zu sprechen.

Genau deshalb nutze ich in Fortbildungen zum Umgang mit Psychopharmaka Reflexionsfragen, die bewusst nicht nur den Bewohner, sondern auch die Situation der Pflegenden in den Mittelpunkt stellen:

Wann kippt meine Fürsorge in Überforderung – und wann muss ich trotzdem handeln?

Wie erkenne ich, ob ich gerade aus Verantwortung oder aus Erschöpfung heraus entscheide?

Wo ist der Punkt, an dem meine Belastung mein professionelles Handeln beeinflusst?

Wann ist es richtig, Hilfe zu holen, statt allein zu entscheiden?

Wie kann ich im stressigen Alltag unterscheiden, ob ich aus fachlicher Verantwortung oder zunehmend aus Druck handle?

Und schließlich stellt sich eine Frage, die über die einzelne Pflegekraft hinausgeht:

Welche Strukturen brauchen wir im Team, um Überforderung früh zu erkennen und offen ansprechen zu können?

Diese Fragen dienen nicht dazu, Pflegekräfte zu problematisieren. Im Gegenteil. Sie machen sichtbar, dass verantwortliche Entscheidungen nur dann erwartet werden können, wenn Mitarbeitende ihre Belastungsgrenzen wahrnehmen und benennen dürfen.

Wenn auf einem Wohnbereich immer wieder dieselben Situationen entstehen, dieselben Bedarfsmedikationen eingesetzt werden und Mitarbeitende regelmäßig an ihre Grenzen geraten, liegt deshalb nicht nur ein individuelles Pflegeproblem vor. Dann entsteht eine Aufgabe für Team, Qualitätsmanagement und Führung.

Psychopharmaka können richtig und notwendig sein

Ein kritischer Umgang mit Psychopharmaka darf nicht in eine grundsätzliche Ablehnung von Medikamenten umschlagen.

Ein Mensch mit Demenz kann unter massiver Angst, schweren Halluzinationen, Wahn, ausgeprägter Agitation oder Aggression erheblich leiden. Situationen mit akuter Selbst- oder Fremdgefährdung können eine schnelle Behandlung erforderlich machen. Psychopharmaka können dann Symptome lindern, Sicherheit ermöglichen und Lebensqualität verbessern.

Die entscheidende Frage ist daher nicht „Psychopharmaka – ja oder nein?“, sondern:

Welcher Mensch erhält welches Medikament gegen welches konkrete Zielsymptom, mit welchem erwarteten Nutzen und zu welchem Risiko?

Gerade bei Antipsychotika ist diese Nutzen-Risiko-Abwägung bedeutsam. Die aktuelle S3-Leitlinie weist auf erhöhte Risiken unter anderem für zerebrovaskuläre Ereignisse hin. Antipsychotika sollen deshalb zeitlich begrenzt eingesetzt werden; regelmäßige Absetzversuche, beispielsweise monatlich, werden ausdrücklich empfohlen.

Auch Benzodiazepine wie Lorazepam sind bei älteren Menschen problematisch. Sedierung, Muskelschwäche, Stürze, kognitive Beeinträchtigungen, Abhängigkeit und paradoxe Reaktionen gehören zu den Risiken. Eine Bedarfsanordnung wie „Tavor bei Unruhe“ verlangt deshalb nach einer besonders klaren Definition dessen, wann die Bedarfssituation tatsächlich vorliegt.

Ist der Mensch weniger belastet – oder lediglich ruhiger?

Diese Unterscheidung ist zentral.

Antipsychotika und andere sedierende Psychopharmaka können Verhalten reduzieren, weil Angst, psychotisches Erleben oder innere Anspannung tatsächlich zurückgehen. Sie können einen Menschen aber auch einfach schläfriger, langsamer und weniger beweglich machen.

Von außen kann beides ähnlich aussehen.

Der Bewohner ruft nicht mehr. Die Bewohnerin läuft nicht mehr zum Ausgang. Der Wohnbereich ist ruhiger.

Doch ist damit bereits bewiesen, dass die Behandlung erfolgreich war?

Nicht unbedingt.

Eine gute pflegerische Verlaufsbeobachtung fragt deshalb nicht ausschließlich: „Ist das Verhalten weniger geworden?“ Sie fragt auch: „Wie geht es dem Menschen jetzt?“

Ist er weiterhin ansprechbar? Kann er sich bewegen? Wirkt er weniger ängstlich? Nimmt er Kontakt auf? Isst und trinkt er? Hat sich sein Gang verändert? Ist er tagsüber wacher oder schläfriger? Sind Stürze aufgetreten? Hat sich die Lebensqualität verbessert?

Die eigentliche Zielgröße einer Psychopharmakatherapie darf nicht möglichst viel Ruhe sein.

Die Zielgröße muss der Nutzen für den behandelten Menschen sein.

Therapie oder Verhaltenskontrolle?

Damit berührt der Einsatz sedierender Medikamente zwangsläufig auch ethische und rechtliche Fragen.

Eine medikamentöse Behandlung kann therapeutisch gerechtfertigt sein, wenn ein konkretes Symptom behandelt und dadurch Leiden reduziert werden soll. Eine sedierende Nebenwirkung macht eine Behandlung nicht automatisch zu einer freiheitsentziehenden Maßnahme.

Anders ist die Situation zu bewerten, wenn ein Medikament gezielt eingesetzt wird, damit ein Mensch sich weniger bewegt oder bestimmte Verhaltensweisen nicht mehr zeigen kann. § 1831 Absatz 4 BGB erfasst ausdrücklich auch Medikamente, wenn dadurch über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig Freiheit entzogen werden soll. Davon zu unterscheiden sind ärztliche Zwangsmaßnahmen nach § 1832 BGB.

Für die Pflegepraxis ist deshalb eine einfache Grundfrage hilfreich:

Behandeln wir ein Leiden – oder machen wir einen Menschen vor allem handhabbarer?

Nicht jede Situation lässt sich eindeutig zuordnen. Gerade deshalb sind eine konkrete ärztliche Indikation, die Klärung der Einwilligung, eine nachvollziehbare Dokumentation und die regelmäßige gemeinsame Überprüfung so wichtig.

Pflegefachkräfte haben eine Schlüsselposition

Die ärztliche Anordnung nimmt Pflegefachkräften ihre eigene Fachverantwortung nicht ab. Besonders deutlich wird das bei Bedarfsmedikationen.

Eine Ärztin oder ein Arzt kann eine Bedarfsgabe anordnen. Ob die konkret beschriebene Situation tatsächlich eingetreten ist, wird häufig durch die Pflegefachkraft beurteilt. Je ungenauer die Bedarfsindikation formuliert wurde, desto größer wird damit zwangsläufig der pflegerische Interpretationsraum.

Die fachliche Frage lautet deshalb nicht nur: „Ist dieses Medikament ärztlich angeordnet?“

Sie lautet ebenso: „Liegt jetzt tatsächlich die Situation vor, für die es angeordnet wurde?“

Pflege muss anschließend beobachten, ob das definierte Zielsymptom tatsächlich beeinflusst wurde und welche unerwünschten Wirkungen auftreten. Genau diese Beobachtungen brauchen behandelnde Ärztinnen und Ärzte wiederum für ihre weitere Therapieentscheidung.

Die Pflege steht deshalb in einer Schlüsselposition zwischen dem Menschen mit Demenz, der ärztlichen Behandlung und dem Versorgungssystem.

12 Regeln als Orientierung für den Pflegealltag

Aus dieser Verantwortung müssen konkrete Handlungsmöglichkeiten entstehen. In meiner Fortbildung haben sich dafür zwölf Regeln bewährt. Sie reichen von der genauen Beschreibung psychischer Symptome und der Suche nach möglichen Ursachen über nichtmedikamentöse Interventionen und Fallberatung bis zur Einschätzung des Leidensdrucks.

Ebenso wichtig sind eine nachvollziehbare Indikation, das Wissen über erwünschte und unerwünschte Medikamentenwirkungen, eine gezielte Verlaufsbeobachtung und der verantwortungsvolle Umgang mit Bedarfsmedikation. Am Ende steht immer wieder dieselbe Frage: Verbessert diese Behandlung tatsächlich die Lebensqualität des betroffenen Menschen – und besteht die ursprüngliche Indikation überhaupt noch?

Die Regeln sind damit keine Checkliste gegen Psychopharmaka. Sie sollen verhindern, dass aus einer zunächst begründeten Behandlung ein Automatismus wird.

12 Regeln für den Einsatz von Psychopharmaka
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Verantwortung endet nicht bei der einzelnen Pflegekraft

Wenn dieselben schwierigen Situationen regelmäßig auftreten, muss sich auch die Organisation fragen, was dahintersteht.

Für Qualitätsmanagement und Führung reicht es nicht zu kontrollieren, ob Medikamente entsprechend dem ärztlichen Plan verabreicht wurden. Qualitätsentwicklung beginnt früher und geht weiter.

Sind Zielsymptome nachvollziehbar definiert? Werden häufige Bedarfsgaben ausgewertet? Wird beobachtet, ob das Medikament tatsächlich wirkt? Werden Nebenwirkungen erkannt? Finden Fallbesprechungen statt? Gibt es eine funktionierende Kommunikation mit behandelnden Ärztinnen und Ärzten? Werden Angehörige einbezogen? Können Mitarbeitende Überforderung ansprechen, bevor sie ihr Handeln beeinflusst?

Eine auffällig hohe Zahl von Bedarfsmedikationen kann deshalb auch ein Ausgangspunkt für Qualitätsentwicklung sein. Sie kann auf besonders belastete Bewohner, fehlende diagnostische Klärung, nicht passende Strukturen, ungünstige Abläufe oder Unterstützungsbedarf im Team hinweisen.

DECIDE verfolgt genau diesen breiteren Ansatz. Neben der einzelnen Medikation wurden Fortbildung, Information, Arzneimittelchecks, Vernetzung und einrichtungsbezogene Prozesse miteinander verbunden. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Psychopharmaka ist damit nicht nur eine Arzneimittelfrage, sondern auch eine Organisationsfrage.

Deprescribing: Reduktion und Ausschleichen gehören zur Behandlung

Ein Psychopharmakon, das einmal angesetzt wurde, darf nicht allein deshalb weitergegeben werden, weil die Situation inzwischen stabil ist. Gerade Stabilität kann Anlass sein zu fragen, ob die Medikation weiterhin benötigt wird.

Hier setzt das sogenannte Deprescribing an. Gemeint ist die geplante Reduktion beziehungsweise das Ausschleichen eines Medikaments, wenn die ursprüngliche Indikation möglicherweise nicht mehr besteht, das Zielsymptom stabil gebessert ist, die gewünschte Wirkung ausbleibt oder Nebenwirkungen problematisch werden.

Deprescribing bedeutet nicht: Medikamente möglichst schnell weg.

Es bedeutet vielmehr, den Nutzen einer Therapie genauso kritisch zu überprüfen wie ihre Neueinstellung.

Die im Umfeld von READY und DECIDE entwickelten deutschsprachigen Handlungsempfehlungen sehen eine regelmäßige Überprüfung der Indikation vor. Wird eine Reduktion begonnen, erfolgt sie schrittweise und unter Verlaufsbeobachtung. Treten erneut BPSD oder mögliche Absetzsymptome auf, muss die Situation neu bewertet werden. Ursachen sind zu prüfen; die Reduktion kann pausiert oder auf den vorherigen Dosisschritt zurückgeführt werden.

Damit wird Deprescribing selbst zu einem therapeutischen Prozess.

 

Weniger ist manchmal mehr – aber weniger ist nicht automatisch besser

Die DECIDE- und READY-Fallbeispiele zeigen sehr anschaulich, warum eine differenzierte Haltung notwendig ist.

Bei einer Bewohnerin mit fortgeschrittener Demenz bestand seit langer Zeit eine dämpfende antipsychotische Medikation wegen früherer nächtlicher Unruhe. Die Situation war inzwischen stabil. Das Medikament wurde unter Begleitung langsam reduziert und schließlich abgesetzt. Die Bewohnerin blieb psychisch stabil, war tagsüber wacher und stürzte nicht mehr.

Bei einer anderen Bewohnerin führte bereits eine vorsichtige Reduktion zu zunehmender Anspannung und einer Verschlechterung ihres Zustands. Nach Wiederaufnahme der vorherigen Dosierung stabilisierte sie sich wieder.

Beide Fälle sind wichtig.

Der erste zeigt, was passieren kann, wenn eine inzwischen unnötige sedierende Behandlung beendet wird. Der zweite zeigt, dass ein Medikament durchaus weiterhin einen relevanten therapeutischen Nutzen haben kann.

Ein Reduktionsversuch, der wieder zurückgenommen wird, ist daher kein Scheitern. Er liefert eine wichtige Information über die aktuelle Behandlungssituation.

Das Ziel guter Versorgung lautet nicht: möglichst wenig Psychopharmaka.

Es lautet:

So viel wie notwendig – so wenig und so kurz wie möglich.

Beziehungsgestaltung bleibt unverzichtbar – sie lässt sich aber nicht verordnen

Psychosoziale und nichtmedikamentöse Interventionen dürfen nicht zu einer Sammlung von Methoden verkommen, die Pflegekräften zusätzlich aufgetragen werden.

Beziehungsgestaltung entsteht durch Haltung, Wissen, Kontinuität und die Möglichkeit, einen Menschen überhaupt wahrzunehmen. Gerade Menschen mit Demenz verlieren zunehmend die Fähigkeit, Belastungen sprachlich zu erklären. Angst, Schmerz, Einsamkeit oder Überforderung werden dann möglicherweise über Verhalten sichtbar.

Vertraute Ansprache, Sicherheit, Bewegung, Orientierung, biografisches Wissen und eine angepasste Umgebung können entscheidend dazu beitragen, solche Situationen zu verhindern oder zu entschärfen.

Aber all das benötigt Bedingungen.

Wer von Pflegenden eine person-zentrierte Versorgung verlangt, muss deshalb auch fragen, ob Dienstplanung, Personalausstattung, Teamkommunikation und Führung diese Versorgung ermöglichen.

Das ist keine Nebendiskussion. Es gehört unmittelbar zum verantwortungsvollen Umgang mit Psychopharmaka.

Vom einzelnen Medikament zum lernenden System

Der Satz „Bewohner ist unruhig, schreit. Tavor gegeben.“ kann deshalb Ausgangspunkt einer Qualitätsentwicklung sein.

Nicht indem eine einzelne Pflegekraft nachträglich kritisiert wird, sondern indem gemeinsam genauer hingesehen wird.

Was war tatsächlich zu beobachten? Welches Zielsymptom sollte behandelt werden? Gab es Hinweise auf Schmerz oder Delir? Welche Interventionen wurden versucht? Welche waren in dieser Situation tatsächlich verfügbar? Wie stark war der Leidensdruck des Bewohners? Wie belastet war der Wohnbereich? Welche Wirkung zeigte das Medikament? War der Bewohner anschließend weniger ängstlich oder lediglich stärker sediert? Warum besteht diese Bedarfsanordnung weiterhin? Und was müsste sich verändern, damit beim nächsten Mal mehr Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen?

Aus solchen Fragen entsteht ein lernendes Team.

Und genau hier treffen Pflegepraxis, Qualitätsmanagement und Führung zusammen.

INDIKATION „UNRUHE“ – WIR ALLE TRAGEN DIE VERANTWORTUNG

Ein bewusster Umgang mit Psychopharmaka braucht keine Schuldzuweisungen.

Ärztinnen und Ärzte benötigen präzise Informationen aus der Pflege, um Indikationen zu stellen und Therapien beurteilen zu können. Pflegefachkräfte benötigen konkrete ärztliche Anordnungen, fachlichen Handlungsspielraum und Unterstützung in belastenden Situationen. Angehörige und gesetzliche Vertretungen müssen einbezogen werden. Qualitätsmanagement muss dafür sorgen, dass wiederkehrende Bedarfsmedikationen, Wirkung und Nebenwirkungen sichtbar werden. Führungskräfte tragen Verantwortung dafür, dass psychosoziale Alternativen nicht nur auf dem Papier existieren.

Und manchmal bleibt trotz aller Bemühungen ein Psychopharmakon die richtige Behandlung.

Dann sollte die Beurteilung seines Erfolgs aber niemals mit dem Satz enden:

„Der Bewohner ist jetzt ruhig.“

Entscheidend ist:

Geht es diesem Menschen durch unsere Behandlung tatsächlich besser?

Darum geht es beim verantwortungsvollen Umgang mit Psychopharmaka. Nicht darum, Medikamente grundsätzlich zu vermeiden. Nicht darum, Pflegekräfte für strukturelle Probleme verantwortlich zu machen. Aber ebenso wenig darum, Überforderung und Zeitdruck unbemerkt zur Indikation werden zu lassen.

Verhalten muss verstanden, Leiden erkannt und ein therapeutisches Ziel benannt werden. Wirkung und Nebenwirkungen müssen beobachtet werden. Eine einmal begonnene Behandlung muss immer wieder hinterfragt und eine mögliche Reduktion mitgedacht werden.

„Unruhe“ reicht dafür nicht.

Wir alle tragen die Verantwortung.

Fortbildung und Praxishilfe zum Thema: Psychopharmaka

Fortbildung: Umgang mit Psychopharmaka in der Pflege

Psychopharmaka können hilfreich sein, bergen aber besondere Risiken. Die Fortbildung stärkt pflegerische Beobachtung, kritische Einordnung und die Zusammenarbeit bei Wirkung, Nebenwirkungen und Alternativen.

Praxishilfe: Praxishilfe Psychopharmaka bei Menschen mit Demenz

Die Praxishilfe unterstützt Pflege- und Betreuungskräfte dabei, den Einsatz von Psychopharmaka bei Menschen mit Demenz gemeinsam zu reflektieren, Zielsymptome und Belastungssituationen einzuordnen und die Zusammenarbeit mit behandelnden Ärzt:innen zu verbessern. Sie bietet konkrete Fragen für Fallbesprechung, Wirkungskontrolle, Bedarfsmedikation und mögliche Reduktion bzw. Ausschleichversuche.

Autor: Tobias Münzenhofer

Tobias Münzenhofer

Quellen und weiterführende Literatur

  • DGPPN / DGN (Hrsg.) (2026): S3-Leitlinie Demenzen – Living Guideline, Version 6.1, AWMF-Registernummer 038-013, Stand 24.02.2026.
  • Technische Universität München (TUM): DECIDE – Reduktion sedierender Psychopharmaka bei Heimbewohner:innen mit Demenz. Informationen, Fortbildungsmaterialien, Fallbeispiele und Materialien zum Deprescribing.
  • Roßmeier, C.; Gast, J.; Riedl, L.; Hartmann, J.; Kohl, S.; Hartmann, F.; Diehl-Schmid, J. (2022): „Deprescribing“ von Antipsychotika bei Demenz. Handlungsempfehlungen zu Dosisreduktion und Absetzversuchen. Der Nervenarzt, 93, 912–920. DOI: 10.1007/s00115-022-01343-w.
  • Kohl, S.; Diehl-Schmid, J. (2022): Weniger ist manchmal mehr. Reduktion von Psychopharmaka bei Menschen mit Demenz im Pflegeheim. Altenpflege, 08/2022, 28–31.
  • Oberhofer, E. (2024): Psychopharmaka im Pflegeheim: Fragen Sie nach dem Zielsymptom! Übertherapie vermeiden. MMW – Fortschritte der Medizin, 166 (2), 12–14.
  • Aerts, L.; Cations, M.; Harrison, F. et al. (2019): Why deprescribing antipsychotics in older people with dementia in long-term care is not always successful: Insights from the HALT study. International Journal of Geriatric Psychiatry, 34 (11), 1572–1581. DOI: 10.1002/gps.5167.
  • Bjerre, L. M.; Farrell, B.; Hogel, M. et al. (2018): Deprescribing antipsychotics for behavioural and psychological symptoms of dementia and insomnia: Evidence-based clinical practice guideline. Canadian Family Physician, 64, 17–27.
  • Gerlach, L. B.; Zhang, L.; Kim, H. M.; Teno, J.; Maust, D. T. (2025): Benzodiazepine or Antipsychotic Use and Mortality Risk Among Patients With Dementia in Hospice Care. JAMA Network Open, 8 (10), e2537551. DOI: 10.1001/jamanetworkopen.2025.37551.
  • Rechtlicher Bezug
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 1831 – Freiheitsentziehende Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen; § 1832 – Ärztliche Zwangsmaßnahmen.

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