Bewusst, kritisch hinterfragter Umgang mit Psychopharmaka in der gerontopsychiatrischen Pflege - Inhouse-Fortbildung
wahlweise als Präsenz- oder Onlinefortbildung
„Psychopharmaka zwischen therapeutischer Hilfe und Freiheitsentzug“
Liegt ein bewusster und kritisch hinterfragter Umgang mit Psychopharmaka in der Altersmedizin allein bei den Fachärzten oder auch bei den Pflegefachkräften?
Aktuell zeigen viele Studien auf, dass Psychopharmaka nicht immer den Leitlinien entsprechend verordnet werden, sondern auch verabreicht.
Obwohl antipsychotische Medikamente im Einsatz gegen herausforderndes Verhalten wenig Wirkung zeigen und alle Leitlinien angesichts riskanter Nebenwirkungen nicht-pharmakologische Möglichkeiten empfehlen, erhalten etwa 50% aller Heimbewohner mit Demenz weiterhin eben diese Medikamente. Bekannt ist, dass diese Medikamente in über 80% der Fälle abgesetzt werden können, ohne dass das herausfordernde Verhalten wiederkommt.
Psychopharmaka als ärztlich angeordnete Bedarfsmedikation steht den Pflegekräften überwiegend mit der Indikation "Unruhe" nach eigener pflegefachlicher Einschätzung zur Verfügung. Was die Bedarfsmedikation betrifft, wird diese, doch zumeist "laut" von den Pflegefachkräften verordnet?
Nur was versteht die verantwortliche Pflegefachkraft unter der Indikation "Unruhe" und ab wann besteht dann der konkrete Bedarfsfall zu diesen sedierenden Medikamenten?
Jede Pflegefachkraft beurteilt dies aus ihrem eigenen subjektiven Ermessen und vorliegenden zumeist schwierigen Rahmenbedingungen. Der Einsatz von Psychopharmaka variiert stark aus der Erfahrung und Kompetenz der einzelnen Pflegefachkräfte sowie auch vom ganzen Team und Einrichtung.
Ein verantwortungsvoller Umgang mit Psychopharmaka bedeutet, Leiden zu lindern – nicht Menschen ruhigzustellen.
Ziel ist es, die Balance zwischen Fürsorge und Selbstbestimmung zu wahren, Überforderung zu erkennen und gemeinsam Wege zu finden, die Würde und Lebensfreude von Menschen mit Demenz zu schützen.
Schwerpunkte
- Haltung und Problemstellung
- Ursachen und Wirkungszusammenhänge
- Status Quo & Ressourcenerhebung
- Fall- und Argumentationsarbeit
- Pharmakologischer Überblick
- Recht & Ethik – Freiheitsentziehende Maßnahmen
- 12 Regeln für den Einsatz von Psychopharmaka
- Nicht-medikamentöse Interventionen
- Pflegeethische Reflexion
- Abschluss & Transfer
Ziel
Pflege- und Betreuungskräfte entwickeln ein bewusstes und reflektiertes Verständnis dafür, wann Psychopharmaka therapeutisch sinnvoll, aber auch wann sie kritisch zu hinterfragen sind.
Sie stärken ihre fachliche Verantwortung, erkennen eigene Grenzen und lernen, gemeinsam im Team Entscheidungen zu treffen, die Lebensqualität, Selbstbestimmung und Sicherheit der betreuten Menschen in Einklang bringen.
Methoden
Interaktiver Vortrag, Diskussion, Moderation, Erfahrungsaustausch, Gruppen- und Paararbeiten, Praxisfallarbeit, Fallbesprechung, Selbstreflektion
Dauer
Empfohlen 8 FE (1 FE á 45 Min) z. B. 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr (inkl. Pausenzeiten 90 Min)
Zielgruppe
Nach §§ 43b, 53b SGB XI Richtlinien zur Qualifikation von Betreuungskräften
Das Thema „Demenz“ ist komplex. - Unser Qualitätsanspruch für Schulungsmaßnahmen nach den Richtlinien §§ 43b, 53b SGB XI Ihrer Betreuungskräfte wie Betreuungsassistenten für Menschen mit Demenz ist hoch.
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